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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1983 - 1 C 1/82   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1983 - 1 C 1/82 (https://dejure.org/1983,4257)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.04.1983 - 1 C 1/82 (https://dejure.org/1983,4257)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. April 1983 - 1 C 1/82 (https://dejure.org/1983,4257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 39h BBauG; § 12 BBauG
    Genehmigung und Auslegung einer Satzung ; Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen inner halb des Geltungsbereiches einer Satzung; Regelungen zum Schutz ortsbildprägender baulicher Anlagen und zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch eine Satzung ; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung und Auslegung einer Satzung ; Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen inner halb des Geltungsbereiches einer Satzung; Regelungen zum Schutz ortsbildprägender baulicher Anlagen und zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch eine Satzung ; ...

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung und Auslegung einer Satzung; Regelungen zum Schutz ortsbildprägender baulicher Anlagen und zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch eine Satzung ; Begründetet Auslegung einer Satzung; Genehmigungspflicht baulicher Anlagen im Geltungsbereich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2905
  • NVwZ 1985, 54 (Ls.)
  • DÖV 1983, 640
  • BauR 1983, 436
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG München I, 03.08.1981 - O 18478/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1983 - 1 C 1/82
    Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Landgerichts München (Urt. v. 03.08.1981 - NVwZ 1982, 59), auf die der Antragsteller hingewiesen hat, richten sich nicht gegen § 39 h BBauG, sondern gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 a BBauG außerhalb des Geltungsbereichs von Erhaltungssatzungen.

    Löhr (NVwZ 1982, 19) hat in Auseinandersetzung mit dem Urteil des LG München (NVwZ 1982, 59) zutreffend darauf hingewiesen, daß das Gesetz nicht eine Bevölkerungsstruktur voraussetzt, die Besonderheiten im Vergleich zu anderen Wohngebieten aufweist, daß vielmehr besondere städtebauliche Gründe ihre Erhaltung erforderlich machen müssen.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1983 - 1 C 1/82
    Bei der Ersatzverkündung nach § 12 BBauG , die die Antragsgegnerin mit dieser Bekanntmachung gewählt hat, braucht der Geltungsbereich der Satzungen in der Bekanntmachung nicht parzellenscharf umschrieben zu werden, vielmehr genügt eine Beschreibung des Geltungsbereichs, der eine "Anstoßfunktion" zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - DVBl 1978, 815).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1983 - 1 C 1/82
    Die damit verbundene Einschränkung der gerichtlichen Überprüfung begegnet auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die gerichtliche Überprüfung auch des Abwägungsvorgangs bei Bauleitplänen verfassungsrechtlich geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.1981 - 4 C 54.80 - DVBl 1982, 354), keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil der Erlaß einer Erhaltungssatzung mit dem Erlaß eines Bebauungsplanes in seiner eigentumsrechtlichen Tragweite nicht verglichen werden kann (dazu unter 3.2.).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1983 - 1 C 1/82
    Die damit verbundene Einschränkung der gerichtlichen Überprüfung begegnet auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die gerichtliche Überprüfung auch des Abwägungsvorgangs bei Bauleitplänen verfassungsrechtlich geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.1981 - 4 C 54.80 - DVBl 1982, 354), keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil der Erlaß einer Erhaltungssatzung mit dem Erlaß eines Bebauungsplanes in seiner eigentumsrechtlichen Tragweite nicht verglichen werden kann (dazu unter 3.2.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.06.1982 - 1 C 9/81

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 2 VwGO;

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1983 - 1 C 1/82
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die "Bereithaltungspflicht" der Gemeinde ein Element der Bekanntmachung ist (vgl. dazu Beschluß des Senats v. 16.06.1982 - 1 C 9/81 - BauR 1983, 49; a.A. Kirchmeyer, BauR 1983, 12); denn nach § 6 Nr. 1 der Bekanntmachungs-VO vom 12.06.1979 (GVOBl S. 378) ist die örtliche Bekanntmachung im Falle des Abdrucks in der Zeitung erst mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1981 - 11 A 392/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1983 - 1 C 1/82
    Eine darüber hinausgehende Begründung ist auch nicht deshalb erforderlich, weil andernfalls eine Rechtskontrolle der Satzung und des ihr zugrunde liegenden Abwägungsvorgangs nicht möglich wäre (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.06.1981 - 11 A 392/80 - BRS 38 Nr. 138 zu Gestaltungssatzungen nach § 103 BauONW).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97

    Bauplanungsrecht - Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung, Versagung des Einbaus

    Schutzwürdig ist deshalb ein Gebiet mit grundsätzlich jeder Art von Wohnbevölkerung, soweit deren Zusammensetzung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll (nahezu einhellige Meinung, vgl. etwa VGH Mannheim, NVwZ-RR 1994, 313; OVG Lüneburg, NJW 1984, 2905; Hessischer VGH, DVBl 1986, 693; Lemmel, Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Auflage, Rn. 8 zu § 172; Bielenberg/Stock, Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1. Juni 1996, Rnrn. 39 ff. zu § 172, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Berlin, 10.06.2004 - 2 B 3.02

    Mietobergrenzen im "Milieuschutzgebiet" unzulässig

    Dies kann eine vor der Umwandlung von Wohnungen in zahlreiche Ferienappartements zu schützende Bevölkerung eines Kurortes (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. April 1983, ZfBR 1983, 238) ebenso sein, wie die einer kleinen Universitätsstadt, die auf das Vorhandensein einer Vielzahl kleiner Studentenwohnungen angewiesen ist (vgl. Beispiele bei Schmidt-Eichstaedt, ZfBR 2002, 212, 214).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 2 A 6.18

    Normenkontrolle; Erhaltungsverordnung; zweistufiges Verfahren; Ortsbild;

    Die beim Erlass einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung vorzunehmende Abwägung bezieht sich hauptsächlich auf die Frage, ob eine Erhaltungssatzung bzw. -verordnung mit einem bestimmten Erhaltungsziel aufzustellen ist, d.h. ob das öffentliche Interesse an der Erhaltung baulicher Anlagen oder der Eigenart von Gebieten unter Berücksichtigung der Gefahrenprognose und anderer städtebaulicher Belange hinreichend gewichtig ist, und wie das Gebiet abzugrenzen ist (vgl. Mitschang in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, Rn. 37 zu § 172; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25. April 1983 - 1 C 1.82 - DÖV 1983, 640 ; a.A. OVG Münster, a.a.O., S. 2598 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2024 - 10 A 3.21

    Normenkontrolle eines Bebauungsplanes - Festsetzung von Erhaltungsgebieten im

    Zwar ist diese Abwägung und damit auch deren gerichtliche Überprüfung eingeschränkt, was zuweilen so formuliert wird, dass nicht der Abwägungsvorgang, sondern allein das Abwägungsergebnis der gerichtlichen Überprüfung unterliege (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 1983 - 1 C 1/82 -, NJW 1984, 2905, 2907 f. im Fall einer eigenständigen Erhaltungssatzung; Bank, in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand: 80. EL Oktober 2011, § 172 Rn. 49 und 53 f.; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand: 151. EL August 2023, § 172 Rn. 68 ff.; Lemmel, in: Schlichter/ Stich /Driehaus /Paetow, Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, Stand: 8. EL Juli 2007, § 172 Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2024 - 10 A 2.21
    Zwar ist diese Abwägung und damit auch deren gerichtliche Überprüfung eingeschränkt, was zuweilen so formuliert wird, dass nicht der Abwägungsvorgang, sondern allein das Abwägungsergebnis der gerichtlichen Überprüfung unterliege (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 1983 - 1 C 1/82 -, NJW 1984, 2905, 2907 f. im Fall einer eigenständigen Erhaltungssatzung; Bank, in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand: 80. EL Oktober 2011, § 172 Rn. 49 und 53 f.; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand: 151. EL August 2023, § 172 Rn. 68 ff.; Lemmel, in: Schlichter/ Stich /Driehaus /Paetow, Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, Stand: 8. EL Juli 2007, § 172 Rn. 19).
  • OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08

    Festsetzung eines Erhaltungsbereichs zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart

    Allerdings ist der Plan- bzw. Satzungsgeber nicht ermächtigt, den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung über die Reichweite der ortsbildprägenden Bebauung oder die - vor allem optischen - Auswirkungen der Bauwerke von städtebaulicher Bedeutung hinaus zu erstrecken (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.4.1983, NJW 1984, 2905, 2908; Lemmel in: Berliner Kommentar zum BauGB,3. Aufl. 2002, Stand Juni 2012, § 172 Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 13.04.2011 - 2 E 6/07

    Umwandlung eines Industriegebietes in ein Gewerbegebiet; Ausschluss von

    Diese Prüfung gründet auf der Zweistufigkeit des Verfahrens, wonach mit der Bezeichnung des Erhaltungsbereichs lediglich ein Genehmigungsvorbehalt statuiert wird und die Entscheidung über die Erhaltung der einzelnen baulichen Anlage erst im Genehmigungsverfahren getroffen wird (OVG Lüneburg, Urt. v. 25.4.1983, NJW 1984, 2905, 2908).
  • VGH Hessen, 03.03.2022 - 3 C 2655/19

    Rechtfertigung einer städtebaulichen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung)

    Als typische Fallgruppen werden die (Luxus-)Modernisierungen von Wohnungen einkommensschwacher Bevölkerungskreise in den Kernbereichen der Städte oder die Umwandlung von Wohnungen der eingesessenen Bevölkerung in Kurorten in Ferienappartements oder Zweitwohnungen genannt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28.04.1986 - 3 N 1578/84 -, BRS 46 Nr. 123; Nieders. OVG, Urteil vom 27.04.1983 - 1 C 1/82 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - 3 K 25/99

    Schutz eines bestehenden Milieu durch eine Erhaltungssatzung

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2022 - 8 C 11319/21

    Bauplanungsrecht (Erhaltungssatzung)

    Dabei setzen die gesetzlichen Erhaltungsgründe eine städtebauliche Eigentümlichkeit der ortsbildprägenden erhaltenswerten Bauten voraus (vgl. OVG NDS, Urteil vom 27. April 1983 - 1 C 1/82 -, NJW 1984, S. 2905, S. 2909).
  • VGH Hessen, 03.03.2022 - 3 C 2656/19

    Normenkontrollanträge gegen Milieuschutzsatzungen der Stadt Frankfurt am Main

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 K 1/91
  • VG München, 15.02.1993 - M 8 K 92.1600

    Kaufvertrag über ein Grundstück im Geltungsbereich einer wirksamen

  • VG Schleswig, 19.08.2014 - 8 A 122/13

    Baugenehmigung

  • VG Schleswig, 19.08.2014 - 8 A 121/13

    Baugenehmigung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.1983 - 1 C 1.82   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.10.1977 - 6 C 54.75

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache bei Bestehen

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 1 C 1.82
    Hat der Rechtsstreit bisher nicht geklärte schwierige Rechtsfragen aufgeworfen, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Verfahrenskosten, nach dem in § 155 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgestellten Grundsatz zu verteilen (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 6 C 54.75 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47, vom 30. Juni 1982 - BVerwG 1 C 56.81 -).
  • BVerwG, 30.06.1982 - 1 C 56.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 1 C 1.82
    Hat der Rechtsstreit bisher nicht geklärte schwierige Rechtsfragen aufgeworfen, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Verfahrenskosten, nach dem in § 155 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgestellten Grundsatz zu verteilen (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 6 C 54.75 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47, vom 30. Juni 1982 - BVerwG 1 C 56.81 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 2 A 6.18

    Normenkontrolle; Erhaltungsverordnung; zweistufiges Verfahren; Ortsbild;

    Die beim Erlass einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung vorzunehmende Abwägung bezieht sich hauptsächlich auf die Frage, ob eine Erhaltungssatzung bzw. -verordnung mit einem bestimmten Erhaltungsziel aufzustellen ist, d.h. ob das öffentliche Interesse an der Erhaltung baulicher Anlagen oder der Eigenart von Gebieten unter Berücksichtigung der Gefahrenprognose und anderer städtebaulicher Belange hinreichend gewichtig ist, und wie das Gebiet abzugrenzen ist (vgl. Mitschang in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, Rn. 37 zu § 172; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25. April 1983 - 1 C 1.82 - DÖV 1983, 640 ; a.A. OVG Münster, a.a.O., S. 2598 f.).
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